Hünfeld, 2.11.2017

"Sterben ist immer ein ganz individuelles, persönliches Geschehen"

Infoabend des Palliativfördervereins und des Ökumenischen Hospizvereins

Dr. Ambros Greiner: Sterbefasten ist eine spezifische Form der Sterbebegleitung, in einer selbstbestimmten Weise in Würde einen guten Tod zu finden.
Die Referenten: 1. Vors. RA Michael Greiner, MdB Michael Brand, 2. Vors. Dr. Ambros Greiner sowie Frau Dagmar Koch

Der Palliativförderverein Hand in Hand hatte zusammen mit dem Ökumenischen Hospizverein Hünfeld zu einem Informationsabend ins Kolpinghaus Hünfeld eingeladen.

Es ging um die Themenbereiche „Sterbehilfe, Palliativversorgung und die Durchsetzung von gesetzlich vorgesehenen Hilfeleistungen bei Ablehnung durch die Kassen“. Herrmann Held vom Hospizverein begrüßte die zahlreichen Gäste und die Referenten des Abends und moderierte dann die Veranstaltung.

 

 

„Wer von uns wünscht sich nicht einen schnellen Tod, ein schmerzfreies, unkompliziertes Sterben?“ Mit dieser Frage begann Frau Dagmar Koch ihren Vortrag. Sie leitet die Palliativstation an der Helios St. Elisabeth Klinik in Hünfeld. „Unser beruflicher Alltag aber zeigt, dass das Sterben nur selten so geschieht.

 


Der Tod, das Sterben ist immer ein ganz individuelles, persönliches Geschehen. Es ist für die Betroffenen, die Angehörigen, die Betreuer jeweils aufs Neue eine gewaltige Herausforderung, denn keiner der Beteiligten hat den Tod selber vorher erlebt und keiner hat Sterben erfahren.“ Mit diesen Einsichten als Hintergrund gab Frau Koch den Zuhörern wertvolle Tipps zum Thema „ Wenn nichts mehr zu machen ist, gibt es noch viel zu tun.“ An vielen Beispielen stellte sie dar, was die Begleiter des Sterbenden tun können, um deren Hunger und Durst zu stillen, ihre Atemnot zu lindern, die Gründe ihrer Unruhe zu analysieren und beruhigenden Beistand zu leisten, um Dauerschmerz oder akute Schmerzattacken zu bekämpfen.

Da aber nicht nur die Sterbenden, sondern auch die Begleiter durch die Situation sehr belastet werden, hatte Frau Koch auch für diesen Personenkreis praktische Tipps zur Entlastung parat.

 

Auch im Vortrag von Dr. Ambros Greiner wurde die Schwere dieser Belastung für den Arzt, die Angehörigen, für das Pflegepersonal und Betreuer und natürlich für den Sterbenden selbst deutlich. Dr. Greiner hat die Palliativstation an der Helios St. Elisabeth Klinik in Hünfeld aufgebaut und bis zu seinem Ausscheiden aus dem Dienst geleitet. In seinem Referat befasste er sich mit dem sog. Sterbefasten. „Das Sterbefasten ist eine spezifische Form der Sterbehilfe/Sterbebegleitung. Für den Fastenden ist es eine Möglichkeit, in einer selbstbestimmten Weise in Würde einen guten Tod zu finden.“

An zwei konkreten Fällen aus seiner Praxis machte Dr. Greiner seinen Zuhörern klar, um welche Entscheidungsprozesse es bei dem Sterbewilligen, den Angehörigen, dem Arzt, dem Pflegeteam geht. Er verdeutlichte die Dilemmata, die es nach Möglichkeit zu lösen gilt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, auf welche medizinischen und physiologischen Abläufe und Geschehnisse man sich einstellen muss, die im Sinne des Fastenden würdig zu handhaben sind.

Den einen Fall nannte Dr. Greiner den „klassischen Fall“, den anderen den „Grenzfall“. In ihrer Gegenüberstellung wurden die geschilderten Probleme deutlich und die ärztlichen, ethischen, rechtlichen und religiösen Bewertungen verständlich.

 

MdB Michael Brand knüpfte an Dr. Greiners Ausführungen an. Er betonte, dass die Begleitung und Betreuung eines Sterbefastenden

überhaupt nicht von dem §217 Strafgesetzbuch betroffen sei. Dieser Paragraf, in Kraft seit 10.12.15., ziele einzig und allein gegen das geschäftsmäßige, wiederholte Unterstützen der Selbsttötung durch Einzelpersonen oder Vereine. Seit dieses Gesetz in Kraft ist, sei das aggressive Werben dieser Einrichtungen in der Öffentlichkeit verstummt. Die Aufregung über dieses Gesetz habe sich gelegt, die von den Kritikern geäußerten Befürchtungen seien nicht eingetroffen. Kein einziger Arzt sei seitdem verurteilt worden. Bedingung für die Akzeptanz dieser Gesetzgebung sei aber ein starker, bundesweiter Ausbau eines Hilfsnetzes für Sterbende und Suizidgefährdete.

„Vieles ist seither geschehen. Vieles gibt es noch zu tun. Die meisten Suizidversuche (90%) gelingen nicht, unternommen von Mitmenschen mit psychischen Problemen. Diese Menschen schicken einen Hilfeschrei, die wollen nicht sterben! Die derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen müssen uns bei der Suizidprävention weiterbringen.“

 

Auf zum Teil erst jüngst erlassene Gesetze, auf die MdB Brand hingewiesen hatte, bezog sich Rechtsanwalt Michael Greiner, der 1. Vorsitzende des Palliativfördervereins, in seinen Darlegungen. Die Zuhörer erfuhren, welche Kassenleistungen für die Palliativ- und Krankenpflege nunmehr gesetzlich normiert sind und wem welche Hilfen in welchen Situationen zustehen.

RA Greiner verdeutlichte aber, dass und warum Leistungen derzeit von den Kassen abgelehnt werden und dass und wie man als Antragsteller dagegen erfolgreich Widerspruch einlegen kann. Wichtig zu wissen sei, dass man die formalen Bestimmungen einhalten müsse, dass das Verfahren aber für den Versicherten immer kostenfrei sei, egal ob dem Widerspruch abgeholfen werde oder die Entscheidung der Krankenkasse trotz des Rechtsbehelfs aufrechterhalten bleibe. Auch ein hiergegen gerichtetes etwaiges Gerichtsverfahren wäre für einen Versicherten, unabhängig vom Prozessausgang, kostenfrei.

Zudem nahm der Jurist aus aktuellem Anlass Bezug auf den neuen Verordnungsvordruck zur Verordnung von häuslicher Krankenpflege, und damit auch ambulanter Palliativversorgung. Seit dem 01.10.2017 haben auch die Versicherten darauf zu achten, dass ausschließlich das neue Vordrucksmuster von ihnen bei den jeweiligen Krankenkassen eingereicht wird, da das alte Formular mit Wirkung zum 30.09.2017 außer Kraft getreten ist.

 



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