Tipps zum Abfassen von Verfügungen und Vollmachten

Tipp und Begründung

Sie haben  eine Patientenverfügung erstellt, aber  keine Vorsorgevoll-macht. Erstellen Sie unbedingt auch eine Vorsorgevollmacht, zumindest aber eine Betreuungsverfügung! 

Eine Patientenverfügung betrifft nur rein medizinische und pflegerische Entscheidungen, nicht Ihre zivilrechtlichen An-gelegenheiten (z. B. Wohnung, Verträge, Geld, Vermögen,..)

 

 

 

Bevollmächtigen Sie eine Person, die Ihnen menschlich und räumlich möglichst nahe ist.

Ihr Stellvertreter muss im Ernstfall rasch erreichbar sein. Als Heimbewohner dürfen Sie, obwohl es vielleicht bequem wäre, kein Personal des Heimes bevollmächtigen.

 

 

 

Angehörige sind nicht „automatisch“ Bevollmächtigte.  Auch einen Angehörigen müssen Sie per Vollmacht rechtskräftigt als Ihren Vertreter einsetzen.

Jedem in Deutschland ist das Selbstbestimmungsrecht zugesichert. Ein Angehöriger kann also für mich weder in guten noch in schlechten Zeiten einfach so für mich handeln, bloß weil er mein 

  Angehöriger ist.

 

 

Setzen Sie als Betreuer oder Bevollmächtigten möglichst eine Person / Personen ein, die jünger ist / sind als Sie.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein jüngerer Bevollmächtigter dann auch zur Verfügung steht, wenn Sie ihn im Ernstfall brauchen, ist größer als bei einem gleichaltrigen Bevollmächtigten. 

 

Wenn Sie mehrere Bevollmächtigte benennen wollen, dann legen Sie eine Reihung fest.

Sie haben z. B. Ihre drei Kinder als Bevollmächtigte bestellt. - Jedes Ihrer Kinder meint es gut mit Ihnen und will für Sie das Beste. Jeder hat aber eine andere Vorstellung davon, was für Sie das Beste ist. Und die Vorstellungen widersprechen sich vielleicht auch noch. Wem soll dann der behandelnde Arzt folgen? - Damit klar ist bei solchen Entscheidungsprozessen, was gilt und was zu tun oder zu lassen ist, braucht es die vorgeschlagene Reihung. Besprechen Sie diese vorher mit den von Ihnen Bevollmächtigten!

 

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Geldinstitut nach einer bankeigenen Vollmacht.

Viele Banken verlangen von Ihrem in der Vorsorgevollmacht eingesetzten Stellvertreter eine zusätzliche Bankvollmacht, die Sie ihm erteilt haben.

 

 

Bevollmächtigen Sie Ihren Stellvertreter ausdrücklich über Ihren Tod hinaus.

Nur so ist es Ihrem Stellvertreter möglich, alle nach Ihrem Tod anfallenden Rechtsgeschäfte, z. B. Auflösung der Wohnung, Kündigung von Verträgen, … zu erledigen.



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