Wenn das Leben zur Last wird  –  Lebensmüdigkeit

Hünfeld,    22.1.2019

Referent Prof. Lindner
Referent Prof. Lindner

und  Suizidalität am Lebensende

Infoabend des Palliativfördervereins und des Ökumenischen Hospizvereins

Um Todeswünsche und Selbsttötung, sei es durch eigene Hand oder assistiert, bei palliativ versorgten Menschen ging es am Abend des 22.1. 2019 im Kolpinghaus in Hünfeld. Josef Herbst, Vorsitzender des Ökumenischen Hospizvereins Hünfeld begrüßte die vielen Besucher der Informationsveranstaltung und den Referenten des Abends, Herrn Prof. Dr. med. Reinhard Lindner. Dr. Ambros Greiner, der 2. Vorsitzende des Palliativfördervereins Hand in Hand Hünfeld, verabschiedete beide mit launigen Worten.

 

Dazwischen war laut Einladung Information und Aussprache angesagt. Während man bei ähnlichen Veranstaltungen oft erlebt, dass am Ende des Referates kaum jemand oder nur wenige eine Frage stellen, war es hier anders. Schließlich sind viele der Besucher beruflich, im Ehrenamt als Sterbegleiterinnen oder im privaten Umfeld mit der Thematik befasst. Und da diejenigen, die sich zu Wort gemeldet haben, oft auf vorangegangene Aussagen Bezug genommen haben, war es eher eine Diskussion als ein Frage-Antwort-Spiel zwischen dem Besucher und dem Referenten.

 

Gleich zu Beginn der Aussprache nahm das Thema „Wie stehen die Kirchen dazu?“ einen breiten Raum ein. Und es ergab sich, dass es hier wie dann auch bei vielen der angesprochenen Themen keine eindeutige Antwort gibt. Die Stellung der beiden großen Konfessionen dazu ist nicht identisch.

Genauso sei es beim seit Ende 2015 geltenden §217 StGB. Es geht um die Strafbarkeit des assistierten Suizids. Im Absatz (1) wird die Beteiligung an einer geschäftsmäßig assistierten Selbsttötung eindeutig unter Strafe gestellt. Nicht geschäftsmäßige Assistenz ist aber nach Absatz (2) für den Beteiligten nicht strafbar, wenn er Angehöriger ist oder dem Suizdenten nahesteht. Wer aber ist ein Nahestehender? „Doch wohl auch ein Arzt, der den Verstorbenen über mehrere Jahre betreut und begleitet hat“, so Prof. Lindner.. „Ist Sterbefasten Suizid?“, wurde gefragt. Auch hier zeigten die Beispiele, die Prof. Lindner und Dr. Greiner schilderten, die Ambivalenz des Geschehens bei dieser Art des aus dem Leben Gehens auf.


Um Todeswünsche bei palliativ versorgten Menschen z.b. auch durch Sterbefasten in der Sterbebegleitung, ging es am 22.1.2019 im Kolpinghaus in Hünfeld.
Referent Prof. Lindner während der Aussprache zu seinem Vortrag
Prof. Dr. med. Reinhard Lindner lehrt an der Universität Kassel am Institut für Sozialwesen.  Auf Einladung des Ökumenischen Hospizvereins Hünfeld und des Palliativfördervereins Hand in Hand Hünfeld hält er in Hünfeld einen Fachvortrag zum Thema „Lebensmü
Zahlreiche aufmerksame Zuhörer waren erschienen

Vor dieser Aussprache über noch viele weitere Anfragen hatte Prof. Dr. Reinhard Lindner in seinem Referat die theoretischen Grundlagen der Beurteilung von Todeswünschen, Lebenssattheit und Selbsttötung aus der Sicht seines Faches herausgearbeitet und Hilfen beim Umgang mit diesen, wenn sie von Palliativpatienten geäußert werden, vorgestellt. Und es sei wichtig zu wissen, dass es durch Supervision, Psychotherapie und Ethikberatung Hilfen für belastete Betreuer gibt. Und er sprach an, wie wichtig die Nachsorge für Angehörige sei, in deren Familie sich jemand selbst getötet hat.

Prof. Lindner forscht an der Universität Kassel im Fachgebiet „Soziale Therapie“ Diese findet u. a. Anwendung in dem Praxisfeld „gerontopsychiatrischer Beratungs- und Behandlungsbereich“.

 

 

Das ausführliche Konzept zu dem Referat findet sich als Download auf dieser Homepage unter Archiv/Fachvorträge


Information:

Begriffsklärung:

1) Suizidalität - das gesamte Spektrum von Gedanken, Gefühlen und Handlungen rund um das Thema „Selbsttötung“, auch das konkrete Nach-denken oder das konkrete Verhalten einer Person in Bezug auf ein selbstbestimmtes Lebensende

2) gerontopsychiatrisch - von Gerontologie, d. i. Fachgebiet, auf dem die Alterungsvorgänge beim Menschen unter biologischen, medizinischen, psychologischen und sozialen Aspekten erforscht werden

3) Palliativ - die Beschwerden einer Krankheit lindernd, aber nicht die Ursache bekämpfend

 

§ 217 StGB, Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung:

(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht.



Palliativförderverein Hand in Hand e. V. 

Herderring 14  /  36088 Hünfeld

  • Tel.:  06652 - 9859897
  • E-Mail:  pallifoerderverein.huenfeld@gmail.com
  • www.palliativfoerderverein-huenfeld.de

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