Glossar

Wörterverzeichnis mit Erklärungen

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Analgosedierung

algos (griech.) der Schmerz - analgo = ohne Schmerz, schmerzfrei - Sedierung, das Dämpfen von Schmerzen und der Unruhe von Patienten

 


Entgeltpauschale der Krankenkasse

Die Entgelte für die allgemeinen voll- und teilstationären Leistungen des Krankenhauses werden überwiegend über diagnoseorientierte Fallpauschalen abgerechnet.

Die Fallpauschale ist eine Form der Vergütung von Leistungen im Gesundheitssystem. Hier erfolgt die Vergütung einer medizinischen Leistung pro Behandlungsfall und nicht nach Zeitaufwand oder einzeln ausgeführten Leistungen.

 


Förderverein

Verein, der einen gemeinnützigen Zweck, eine gemeinnützige Einrichtung unterstützt, z. B. Schulgemeinde, Sportverein, Palliativversorgung Sterbender, …

Er lässt sich beim Amtsgericht als eingetragener Verein(e. V.) registrieren . Er schreibt die gemeinnützigen Vereinsziele in einer Satzung fest, die er dem Finanzamt vorlegt. Nach Billigung der Satzung dort erhält er die Anerkennung als gemeinnütziger Verein.

Als solcher kann er Steuerpflichtigen für Sach- und Geldzuwendungen Zuwendungsbescheinigungen ausstellen, die diese bei ihrem Finanzamt im Rahmen ihrer Steuererklärung vorlegen können, so dass eine Steuerminderung bewirkt wird.

 


gesetzlicher Betreuer

Hat ein Gericht davon Kenntnis erhalten, z. B. durch das Krankenhaus, dass eine volljährige Person keine Vorsorgevollmacht erteilt hat, so wird, wenn die Person unfall- oder krankheitsbedingt nicht mehr für sich selbst entscheiden kann, vom Amtsgericht ein gesetzlicher Betreuer ernannt und mit definierter Handlungsvollmacht ausgestattet.

Die Aufgaben des gesetzlichen Betreuers sind dieselben, wie sie in der Vorsorgevollmacht benannt sind. ( s. Vorsorgevollmacht)

 


Hospiz

Einrichtung zur Betreuung schwer kranker, sterbender Menschen und deren Angehöriger

 


Hospizverein

Verein, der Personen zu ehrenamtlichen Sterbegleitern ausbildet und diese dann an schwer kranke, sterbende Patienten auf Anforderung vermittelt

 


Hospizförderverein

Verein, der den Betrieb eines Hospizes und/oder die Tätigkeit eines Hospizvereins unterstützt, indem Mitgliedsbeiträge erhebt und Spendengelder einwirbt und diese dann an die Einrichtungen weitergibt

 


Hilfsmittel

sind Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern oder drohenden Behinderungen vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen

 


interdisziplinär

mehrere Disziplinen umfassend; die Zusammenarbeit mehrerer Disziplinen betreffend - Beispiel: ein Krebspatient wird von einem interdisziplinären Team therapiert, bestehend aus einem Chirurgen, Internisten, Anästhesisten, Psychologen, …

 


lebenslimitierende Erkrankung

(limitierend: einschränkend, begrenzend, Grenzen setzend) - eine Krankheit, die dem Patienten eine je nach Erfahrungswerten nur mehr beschränkte Lebenszeit gewährt

 


Leistungsbezug

Ein gesetzlich oder privat in einer Solidarkasse (Krankenversicherung, Pflegeversicherung) Versicherter bezieht nach genehmigtem Antrag Sach- oder Geldleistungen von der Kasse - einmalig, zeitlich oder nach Umfang begrenzt, unbeschränkt und/oder auf Dauer.

 


ökumenisch

im Zusammenwirken der christlichen Kirchen und Glaubensgemeinschaften

 


palliativ, Palliativ-

die Beschwerden einer Krankheit lindernd, aber nicht die Ursache bekämpfend

 


Palliativum

Arzneimittel, das die Krankheitsbeschwerden lindert, aber die Krankheit selbst nicht beseitigt

 


Palliativmedizin

Behandlung von Kranken mit einer nicht heilbaren, (weit) fortgeschrittenen Erkrankung mit dem Ziel, die Lebensqualität des Kranken zu erhalten oder zu verbessern

 


Palliativversorgung

allgemeine Palliativversorgung: 

Palliativmedizin / Palliative Care ist ein Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und ihren Familien, die mit Problemen konfrontiert sind, welche mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen. Dies geschieht durch Vorbeugen und Lindern von Leiden durch frühzeitige Erkennung, sorgfältige Einschätzung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen Problemen körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art.

Durch das Hospiz- und Palliativgesetz sind in diesem Zusammenhang neben Palliative Care Teams auch ambulante Pflegedienste zur Leistungserbringung berechtigt

spezialisierte ambulante Palliativversorgung: 

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient – in Ergänzung zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung – dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Hospizen zu ermöglichen. Nur ein Teil aller Sterbenden benötigt diese besondere Versorgungsform. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung richtet sich an Palliativpatienten und deren soziales Umfeld, wenn die Intensität oder Komplexität der aus dem Krankheitsverlauf resultierenden Probleme den Einsatz eines spezialisierten Palliativteams (Palliative Care Team) notwendig macht – vorübergehend oder dauerhaft.

 


Palliativförderverein

Verein, der die Verbreitung des Gedankens, dass man schwer und unheilbar erkrankte Patienten palliativ versorgen muss, z. B. durch Aufklärung, Infomaterial u. ä. unterstützt und der ambulante und/oder stationäre Einrichtungen zur Palliativversorgung fördert, indem er Sachleistungen und Geldmittel einwirbt und diese an Einzelpersonen oder Einrichtungen gezielt weitergibt

 


Patientenverfügung

Eine geschäftsfähige, im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte befindliche Person verfügt u.a.

- was in den im 1. Abschnitt der Patientenverfügung dargestellten Krankheitssituationen pflegerisch und therapeutisch gemacht werden darf bzw. unterlassen werden muss,

- ob eine Sterbebegleitung und/oder geistliche Betreuung erwünscht ist

- und anderes ...

 


Pflegebedürftigkeit

wird seit 1.1.2017 mit Hilfe von sechs Modulen, die nicht mehr nur auf körperliche, sondern auch auf kognitive und psychische Defizite abstellen, nach einer vorgegebenen Gewichtung der Module mit einer Einstufung von 1 - 5 festgestellt.

 


Pflegesachleistungen

Leistungen über Pflegedienste:

Anders als der Name Pflegesachleistungen vermuten lässt, sind dies nicht beispielsweise Hilfsmittel (= Sachen), sondern die Leistungen der ambulanten Pflegedienste. Die Sachleistungen werden in der Wohnung des Pflegebedürftigen bzw. überall dort erbracht, wo sich der Pflegebedürftige aufhält (außer in stationären Einrichtungen der Pflege bzw. Krankenhaus). Die Pflegedienste rechnen die Sachleistungen bis zur Leistungsgrenze der Pflegeversicherung direkt mit den Pflegekassen ab. Darüber hinaus gehende Leistungen müssen privat in Rechnung gestellt werden. .... weiterlesen

 


Pflegestärkungs-gesetz

regelt mit Stichtag 1.1.2017 unter anderem neu, wie Pflegebedürftigkeit festzustellen ist,

dass die Pflegebedürftigkeit in einem von fünf Pflegegraden festzulegen ist,

die Beträge, die für Pflegeaufwendungen in den einzelnen Stufen bezahlt werden

 


Sterbebegleitung

Hauptamtlich (z.B. Priester, Sozialdienst, Bedienstete eines Hospizes, …) oder ehrenamtlich (s. Hospizverein) tätige Personen besuchen Sterbende und begleiten sie, und nehmen sich auch ihrer Angehörigen an.

 


Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe (Hilfe zum Sterben), evtl. gegen Entgelt, ist in Deutschland nicht erlaubt.

Hilfe beim Sterben, z. B. durch Palliativversorgung und/oder Sterbebegleitung oder durch Unterlassen gemäß der Patientenverfügung ist erlaubt.

 


Sterbefasten

Dieses Fasten ist eine vom Patienten gewünschte Form, selbstbestimmt in Würde aus dem Leben zu gehen. Er verzichtet bewusst auf Nahrung und Flüssigkeit bis zum Eintritt des Todes.

Für Betreuende ist es eine Art der Sterbehilfe und Sterbebegleitung, wobei wichtig ist festzuhalten: Es ist eine Hilfe beim und keine Hilfe zum Sterben.

 


StGB, §217

Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung

  • Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  • Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht.

Suizid

Selbstmord, Selbsttötung

 


suizidal

den Suizid betreffend; zum Suizid neigend

 


Suizidalität

Neigung zum Suizid; Wunsch, Leiden und Belastung durch Suizid selbstbestimmt zu beenden

 


Vorsorgevollmacht

eine Person (Vollmachtgeber ), die geschäftsfähig und im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, sorgt für den Fall vor, dass sie durch Unfall oder krankheitsbedingt nicht mehr eigenverantwortlich über wichtige Dinge entscheiden kann.

Dazu erteilt sie einem Dritten (bevollmächtigte Person 9 die Vollmacht, an ihrer Stelle zu handeln und zu entscheiden.

Die Vollmacht kann sich u. a. erstrecken auf


  • notwendige Gesundheitssorge
  • Pflege
  • Vermögen
  • Post- und Fernmeldeverkehr
  • Behördenkontakt
  • Vertretung bei Gericht
  • Regelung der Bestattung
  • usw.

 

Das Glossar erläutert Begriffe aus den Texten, die wir auf unserer Homepage veröffentlichen. - Suchen Sie nach Erläuterungen anderer Begriffe aus dem Themenbereich "Palliativversorgung/Hospizversorgung", so möchten wir Ihnen gerne behilflich sein,  indem  wir Sie auf die nachfolgende Webseite aufmerksam machen:

 

Bayerischer Hospiz- und Palliativverband:

 http://www.bhpv.de/glossar/

 

 



Palliativförderverein Hand in Hand e. V. 

Herderring 14  /  36088 Hünfeld

  • Tel.:  06652 - 9859897
  • E-Mail:  pallifoerderverein.huenfeld@gmail.com
  • www.palliativfoerderverein-huenfeld.de